Impressum

Impressum


Verantwortlich:

Uwe Groth M. A.

Kontakt:

kontakt@uwe-groth.de; Sandberg 123 A, 25524 Itzehoe, mobil: 0163 317 3811

Registereintrag:

Bitte eintragen

Umsatzsteuer-ID:

DE267507482

Wirtschafts-Identifikationsnummer:

67039581226

Aufsichtsbehörde:

Finanzamt Itzehoe

Uwe Groth M.A. Übersetzungen Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Geltungsbereich(1)   Die   Allgemeinen   Geschäftsbedingungen   (AGB)   gelten   für   Verträge   zwischen   demÜbersetzer und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart odergesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. (2)   Allgemeine   Geschäftsbedingungen   des   Auftraggebers   sind   für   den   Übersetzer   nurverbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.2. Auftragserteilung und Umfang des Übersetzungsauftrags(1) Die Übersetzungsaufträge werden vom Kunden in elektronischer oder gedruckter Formerteilt. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden gegen Vorkasseauch   telefonische   oder   sonstige   formlose   Aufträge   angenommen.   Eventuell   sich   hierausergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. (2) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältigausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen derÜbersetzung   zu   unterrichten   (Übersetzung   auf   Datenträgern,   Anzahl   der   Ausfertigungen,Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat derAuftraggeber   unaufgefordert   und   rechtzeitig   dem   Übersetzer   zur   Verfügung   zu   stellen(Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zuLasten des Übersetzers.(4) Der Übersetzer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eineunklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständlicheoder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.4. Ausführung und Mängelbeseitigung(1)   Die   Übersetzung   wird   nach   den   Grundsätzen   ordnungsgemäßer   Berufsausübungausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungendurch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbarebzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Insofern der Auftraggeber die Verwendungbestimmter   Terminologien   und   Formulierungen   im   übersetzten   Zieldokument   durchentsprechende schriftliche Zusätze bei der Beauftragung des Projektes gefordert hat, muss derÜbersetzer dieser Forderung uneingeschränkt nachkommen.(2)   Der   Übersetzer   ist   dazu   verpflichtet,   die   Dokumente   des   Auftraggebers   mit   dergrößtmöglichen   Sorgfalt   und   Qualität   zu   übersetzen   und   darf   dabei   ohne   entsprechendeVereinbarung   keinerlei   Kürzungen,   Erweiterungen,   Auslassungen   oder   Veränderungen   amjeweiligen Ausgangstext des Auftraggebers vornehmen. Dennoch akzeptiert der Auftraggeber,dass der Übersetzer aufgrund stilistischer, kultureller und sozialer Unterschiede zwischen derjeweiligen   Ausgangs-   und   Zielsprache   überall   dort   Änderungen   an   den   in   denAusgangsdokumenten enthaltenen Formulierungen vornehmen darf, wo die im Ausgangstextverwendete Formulierung im betreffenden sprachlich-stilistischen Kontext exzeptionell, starkbildhaft oder in der Zielsprache uneindeutig oder nicht sinngemäß reproduzierbar ist.(3)   Jedes   im   Rahmen   eines   Übersetzungsprojektes   vom   Auftraggeber   übersandte
Ausgangsdokument   wird   vom   Übersetzer   als   endgültige   Fassung   angesehen.   Falls   derAuftraggeber   den   Inhalt   einzelner   oder   aller   Dokumente   nach   Projektbeginn   oder   nachProjektende   ändert   und   diesbezüglich   vom   Übersetzer   eine   Aktualisierung   der   bereitsbegonnenen bzw. abgeschlossenen Übersetzung wünscht, ist dies nur auf der Grundlage einesgesonderten   Projektes   möglich   und   daher   nicht   im   Preis   des   ursprünglichenÜbersetzungsprojektes   inbegriffen.   Bei   Änderung   des   Auftragsgegenstandes   sind   dieLieferfristen ebenfalls neu zu verhandeln.(4) Mängel in der Übersetzung, die  auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder  unvollständigeTextvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführensind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.(5) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichenMangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenenMängel durch den Übersetzer. Dabei muss der Auftraggeber dem Übersetzer den konkretenUmfang sowie die genauen Einzelheiten der Beanstandung/en mitteilen, damit der Übersetzerdiese zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers beheben kann. Für die Nacharbeit ist demÜbersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Der Auftraggeber mussdie vom Übersetzer übersetzten Zieldokumente in eigener Verantwortung prüfen und demÜbersetzer   etwaige   Mängel   binnen   10   Tagen   nach   der   Übersendung   der   betreffendenZieldokumente schriftlich anzeigen.(6)   Der   Anspruch   auf   Nachbesserung   ist   ausgeschlossen,   wenn   die   Mängelanzeige   nichtinnerhalb von 10 Tagen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.(7) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. DerÜbersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandesunterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins aufhöherer   Gewalt,  so  ist  der  Übersetzer  berechtigt,  vom Vertrag  zurückzutreten oder  vomAuftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Als höhere Gewalt gelten Streiks,Aussperrungen,     Arbeitskampfhandlungen,     zivile     Unruhen,     Naturkatastrophen,Kriegshandlungen,   örtliche   Stromausfälle,   irreversibles   Versagen   von   Computer-   undTelekommunikationstechnik, Unfälle, Erkrankungen sowie jede andere hinderliche Situation,die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten des Übersetzers resultiert unddiesem   eine   ordnungsgemäße   und   fristgemäße   Ausführung   des   beauftragtenÜbersetzungsprojektes   unmöglich   macht.   Weitergehende   Rechte,   insbesondereSchadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.5. Haftung(1) Die Haftung des Übersetzers für jegliche direkte oder indirekte Schäden, die aus seinerÜbersetzungsarbeit resultieren, ist auch für den Fall, dass es sich dabei um eine direkte oderindirekte   Verletzung   zivil-   oder   strafrechtlicher   Umstände   handelt,   im   Höchstfall   auf   denGesamtpreis   der   für   das   betreffende   Projekt   vom   Übersetzer   erstellten   und   an   denAuftraggeber übersandten Rechnung beschränkt.(2)   Für   eine   eventuell   nachteilige   Auslegung   zweideutiger   Textstellen,   die   bereits   im   zuübersetzenden   Ausgangsdokument   vorhanden   waren,   kann   der   Übersetzer   nicht   haftbargemacht werden. Darüber hinaus kann der Übersetzer nicht vom Käufer der mündlichen oderschriftlichen   Übersetzungen   für   Fehler,   Auslassungen,   die   falsche   Verwendung   vonRedewendungen oder sonstige Fehler haftbar gemacht werden, die er nicht vorsätzlich oderfahrlässig herbeigeführt hat.6. Berufsgeheimnis und DatenschutzVertraulichkeit   und   Diskretion   werden   zugesichert.   Der   Übersetzer   verpflichtet   sich,Stillschweigen   über   alle   Tatsachen   zu   bewahren,   die   ihm   im   Zusammenhang   mit   seinerTätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.7. Vergütung und Zahlungsbedingungen(1) Mit der Rückgabe des übersetzten Projektes erstellt und übersendet der Übersetzer eine
Rechnung für das betreffenden Übersetzungsprojekt an den Auftraggeber. Dabei wird dieübliche Mehrwertsteuer berechnet. Der Auftraggeber begleicht die betreffende Rechnung perBanküberweisung innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrer Erstellung durch den Übersetzer.(2) Die Forderung nach Vorkasse, sofortiger Zahlung bei Dienstleistung für Privatkunden istvorbehalten.(3) Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der fürdie Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er dieÜbergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.(4) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung dertatsächlich   angefallenen   und   mit   dem   Auftraggeber   abgestimmten   Aufwendungen   (z.   B.Portogebühren).(5)   Für   Sonderwünsche   wie   Expresszustellung,   Lieferung   auf   Diskette   oder   zusätzlicherAusdruck der Übersetzung werden die Unkosten in Rechnung gestellt. (6) Versand: die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg (Post, Kurier,Fax, E-Mail) an den Auftraggeber gesandt. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber. 8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bisdahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. (2) Insofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, verbleibt das Urheberrecht anallen   übersetzten   Dokumenten,   die   der   Übersetzer   dem   Auftraggeber   übersendet,   beimÜbersetzer.9. Vertragskündigung(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur auswichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzergegenüber schriftlich erklärt wurde.(2) Im Falle einer schriftlichen Auftragsstornierung muss der Auftraggeber den bereits fertiggestellten   Teil   des   Auftrags   vergüten.   Das   Honorar   bemisst   sich   nach   der   vereinbartenBerechnungsgrundlage.9. Anwendbares Recht(1)   Für   den   Auftrag   und   alle   sich   daraus   ergebenden   Ansprüche   gilt   deutsches   Recht.Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeiteinzelner Bestimmungen nicht berührt.

Share by: